RS Vwgh 1989/10/16 88/15/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1989
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litb;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 315;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1095/72 E 11. Jänner 1973 VwSlg 4477 F/1973 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verselbständigung von Teilbetrieben eines Unternehmens durch Schaffung von neuen Gesellschaften führt zur Gebührenpflicht in Ansehung des den neuen Gesellschaften (Personengesellschaften) gewidmeten Vermögens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150079.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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