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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1053;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 259; AnwBl 1990/3, S 150;Rechtssatz
Als Wert des Entgeltes eines Kaufvertrages, wie er der Abtretung des Geschäftsanteiles einer GmbH zu Grunde gelegt wurde, sind alle jene Leistungen zu verstehen, die der Käufer zu erbringen hat - gleichgültig an wen auch immer -, damit er den Geschäftsanteil erhält (Hinweis E 5.10.1987, 86/15/0117).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150032.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
12.06.2017