RS Vwgh 1989/10/16 88/15/0032

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Veröffentlicht am 16.10.1989
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/03 GesmbH-Recht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1053;
GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;
GmbHG §76;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 259; AnwBl 1990/3, S 150;

Rechtssatz

Als Wert des Entgeltes eines Kaufvertrages, wie er der Abtretung des Geschäftsanteiles einer GmbH zu Grunde gelegt wurde, sind alle jene Leistungen zu verstehen, die der Käufer zu erbringen hat - gleichgültig an wen auch immer -, damit er den Geschäftsanteil erhält (Hinweis E 5.10.1987, 86/15/0117).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150032.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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