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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Einer telefonischen Bevollmächtigungserklärung kommt keine Rechtswirksamkeit zu. Daran ändert auch nichts der Umstand, dass sich im Akt ein Vermerk der belangten Behörde über das diesbezügliche Telefongespräch mit dem Bf befindet.
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemeinnachträgliche VollmachtserteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989100167.X01Im RIS seit
20.06.2007Zuletzt aktualisiert am
18.04.2010