RS Vwgh 1989/10/16 88/15/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1989
beobachten
merken

Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1628/64 E 13. Mai 1965 VwSlg 3278 F/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Der Austausch von Geschäftsanteilen an verschiedenen offenen Handelsgesellschaften unterliegt einer Gebühr auch dann, wenn an den verschiedenen offenen Handelsgesellschaften dieselben Personen beteiligt sind und einheitlich bilanziert wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150018.X01

Im RIS seit

28.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten