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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1628/64 E 13. Mai 1965 VwSlg 3278 F/1965 RS 1Stammrechtssatz
Der Austausch von Geschäftsanteilen an verschiedenen offenen Handelsgesellschaften unterliegt einer Gebühr auch dann, wenn an den verschiedenen offenen Handelsgesellschaften dieselben Personen beteiligt sind und einheitlich bilanziert wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150018.X01Im RIS seit
28.07.2006