RS Vwgh 1989/10/16 89/12/0141

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1989
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §19 Abs1;
PG 1965 §19 Abs4;

Rechtssatz

Beschwerdefallbezogene Ausführungen, wonach sich aus einem geführten Schriftwechsel mangels Willensübereinstimmung kein neuer Unterhaltsvergleich ergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120141.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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