RS Vwgh 1989/10/16 88/15/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1989
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 317;

Rechtssatz

Parteienvereinbarungen sind auch dann Gegenstand einer Gebühr, wenn der vereinbarte Erfolg auch ohne Vorliegen der Vereinbarung kraft Gesetz einträte (Hinweis E 11.6.1981, 3182/80):

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150086.X04

Im RIS seit

16.10.1989

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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