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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §33 TP21 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 317;Rechtssatz
Bei der Bemessung der Gebühr auf Grund der Neubegründung des Bestandverhältnisses bildet - anders als bei der Abtretung - ein Übertragungsentgelt nicht den Gegenstand der Bemessungsgrundlage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150086.X05Im RIS seit
16.10.1989Zuletzt aktualisiert am
23.01.2015