RS Vwgh 1989/10/17 89/14/0124

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Veröffentlicht am 17.10.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 153;

Rechtssatz

Tatsächliche Gründe sind nur solche, die den Steuerpflichtigen unmittelbar selbst betreffen. Belastungen aus Krankheitsvorbeugung oder Krankheitsbehandlung der Ehegattin des Steuerpflichtigen erwachsen diesem daher nicht aus tatsächlichen Gründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140124.X05

Im RIS seit

17.10.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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