Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34 Abs3;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 153;Rechtssatz
Tatsächliche Gründe sind nur solche, die den Steuerpflichtigen unmittelbar selbst betreffen. Belastungen aus Krankheitsvorbeugung oder Krankheitsbehandlung der Ehegattin des Steuerpflichtigen erwachsen diesem daher nicht aus tatsächlichen Gründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140124.X05Im RIS seit
17.10.1989