RS Vwgh 1989/10/17 89/14/0148

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Veröffentlicht am 17.10.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs6;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 145;

Rechtssatz

Die allgemeinen Merkmale der Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 1 und 3 EStG 1972 müssen auch bei Katastrophenschäden verwirklicht sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140148.X04

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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