RS Vwgh 1989/10/17 88/11/0264

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Veröffentlicht am 17.10.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/11/0164 E 4. Dezember 1987 VwSlg 12583 A/1987 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Wertung einer bestimmten Tatsache ist es der Behörde nicht verwehrt, auch einen bereits vor der uneingeschränkten Erteilung der Lenkerberechtigung liegenden Vorfall zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110264.X01

Im RIS seit

20.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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