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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/11/0164 E 4. Dezember 1987 VwSlg 12583 A/1987 RS 2Stammrechtssatz
Bei der Wertung einer bestimmten Tatsache ist es der Behörde nicht verwehrt, auch einen bereits vor der uneingeschränkten Erteilung der Lenkerberechtigung liegenden Vorfall zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110264.X01Im RIS seit
20.02.2007