RS Vwgh 1989/10/17 88/14/0204

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Veröffentlicht am 17.10.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990, 102;

Rechtssatz

Maßstab für die Lösung der Frage, ob eine Eigentumswohnung dann keine private Vermögensanlage bildet, wenn sie einem Arbeitnehmer vermietet wird, bildet (auch) die Verkehrsauffassung. Nach der Verkehrsauffassung ist es bei Betrieben von nur mittlerer Größe unüblich, Arbeitnehmern Dienstwohnungen zur Verfügung zu stellen. (Eine andere Beurteilung wäre allenfalls angebracht, wenn sich die Wohnung im Betriebsgebäude oder in dessen unmittelbarer Nähe befände und insb wegen häufiger Nachtdienste die Benützung durch einen Arbeitnehmer erforderlich wäre).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140204.X02

Im RIS seit

17.10.1989

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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