Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §9 Abs3;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 110;Rechtssatz
Der Begriff der "Verwendung" in § 9 Abs 3 Satz 4 EStG umfaßt jede Disposition des Abgabepflichtigen über den steuerfrei gelassenen Betrag, also nicht bloß eine Verrechnung gegen eine zulässige vorzeitige Abschreibung oder einen zulässigen Investitionsfreibetrag, sondern auch eine "Auflösung" des steuerfrei gelassenen Betrages nach Ablauf des seiner Inanspruchnahme folgenden vierten Jahres mangels bestimmungsgemäßer Verwendung, aber auch (wie im Beschwerdefall) eine freiwillige frühere "Auflösung".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140208.X02Im RIS seit
11.07.2001