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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 124;Rechtssatz
Bei Bescheidbeschwerden ist nicht darüber zu befinden, welche Bescheide die belangte Behörde nach Auffassung des Bf erlassen hätte müssen, sondern darüber, ob die tatsächlich erlassenen Bescheide rechtmäßig sind oder nicht.
Schlagworte
Beschwerde Rechtswidrigkeit von BescheidenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140198.X01Im RIS seit
11.09.2007