RS Vwgh 1989/10/18 89/02/0086

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Zur Bestrafung wegen einer Übertretung nach § 4 Abs 1 lit a StVO genügt, dass dem Beschuldigten bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewusstsein hätte kommen müssen, dass sein Verhalten mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden ist. Eine solche Übertretung kann nämlich auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden (Hinweis E 13.11.1981, 81/02/0128; E 17.1.1985, 85/02/0034).

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020086.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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