Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/02/0077 E 26. Juni 1981 RS 1Stammrechtssatz
Auch ein nur zum Teil rechtswidrig in einer Ladezone abgestelltes Fahrzeug stellt eine Behinderung anderer Fahrzeuglenker "am Zufahren zu einer Ladezone" (vgl. § 89 a Abs 2 StVO 1960) dar und darf daher abgeschleppt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030151.X04Im RIS seit
02.10.2006Zuletzt aktualisiert am
27.08.2010