RS Vwgh 1989/10/18 87/09/0071

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1989
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §126 Abs2;
BDG 1979 §43 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Beamter die ihm nach § 43 Abs 1 BDG obliegenen Dienstpflichten verletzt hat, kommt es nicht darauf an, wie hoch der dadurch dem Bund zugeführte Schaden (hier:

Unterbleiben einer Steuervorschreibung wegen fehlender Kontrolle eines Steuerpflichtigen durch den Betriebsprüfer) tatsächlich ist.

§ 43 Abs 1 BDG lässt jeden Hinweis darauf vermissen, dass seine Verletzung eine Art "Erfolgsdelikt" ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987090071.X06

Im RIS seit

28.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten