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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Ist durch den gegebenen Vertrauensverlust bereits bei einem von den in zwei Anschuldigungspunkten erfassten Delikten die Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses unzumutbar, braucht auf die Frage nicht eingegangen zu werden, ob nicht auch das im zweiten Anschuldigungspunkt erfasste Verhalten des Beamten für sich allein zur Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung geführt hätte (Hinweis E 25.6.1980, 1362/77, VwSlg 10174 A/1980, E 30.4.1987, 86/09/0220).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelSpruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986090178.X07Im RIS seit
20.07.2006Zuletzt aktualisiert am
19.03.2009