RS Vwgh 1989/10/18 86/09/0178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1989
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §59 Abs1;
BDG 1979 §43 Abs2;
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Ist durch den gegebenen Vertrauensverlust bereits bei einem von den in zwei Anschuldigungspunkten erfassten Delikten die Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses unzumutbar, braucht auf die Frage nicht eingegangen zu werden, ob nicht auch das im zweiten Anschuldigungspunkt erfasste Verhalten des Beamten für sich allein zur Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung geführt hätte (Hinweis E 25.6.1980, 1362/77, VwSlg 10174 A/1980, E 30.4.1987, 86/09/0220).

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelSpruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986090178.X07

Im RIS seit

20.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten