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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Rechtssatz
Der die Geschwindigkeit "Schätzende" muss sich nicht in der Mitte der der Schätzung zu Grunde liegenden Wegstrecke befinden.
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020131.X04Im RIS seit
11.07.2001