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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Für die Frage, ob durch das Abstellen eines Fahrzeuges in einer Ladezone eine Verkehrsbehinderung zu besorgen war, kommt es nicht auf die räumliche Gestaltung der Ladezone an, sodass sich ein Ortsaugenschein zu dieser Frage erübrigt.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel AugenscheinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030151.X05Im RIS seit
02.10.2006Zuletzt aktualisiert am
27.08.2010