RS Vwgh 1989/10/18 88/03/0151

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
StVO 1960 §89a Abs2a litc;

Rechtssatz

Für die Frage, ob durch das Abstellen eines Fahrzeuges in einer Ladezone eine Verkehrsbehinderung zu besorgen war, kommt es nicht auf die räumliche Gestaltung der Ladezone an, sodass sich ein Ortsaugenschein zu dieser Frage erübrigt.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Augenschein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030151.X05

Im RIS seit

02.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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