RS Vwgh 1989/10/18 87/09/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1989
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
KOVG 1957 §4 Abs1;
KOVG 1957 §4 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Im Unterschied zu § 4 Abs 1 KOVG regelt § 4 Abs 2 KOVG die bloße Glaubhaftmachung "eines ursächlichen Zusmmenhanges" durch hiezu geeignete Beweismittel. Hier handelt es sich nicht um einen gegenüber dem Abs 1 weniger strengen Maßstab in Ansehung des Rechtsbegriffes "Kausalzusammenhang", sondern um die Glaubhaftmachung der für den ursächlichen Zusammenhang maßgebenden Tatsachen. Aus dem Begriff der Glaubhaftmachung durch "Beweismittel" ist zwingend zu folgern, daß mit dem Begriff "eines ursächlichen Zusammenhanges" die für den Kausalzusammenhang rechtlich relevanten Tatsachen gemeint sind. Ob eine für den ursächlichen Zusammenhang rechtlich erhebliche Tatsache glaubhaft gemacht wurde, unterliegt daher der freien Beweiswürdigung (Hinweis E 25.3.1981, 2633/78).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987090072.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten