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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Bei einer Verurteilung nach § 5 Abs 1 StVO in Verbindung mit § 99 Abs 1 lit a StVO ist trotz des Nichtvorliegens einer einschlägigen Strafvormerkung, jedoch bei gegebenen mehreren anderen straßenpolizeilichen Strafvormerkungen, kein Anhaltspunkt für die Anwendung der §§ 20 und 51 Abs 4 VStG zu finden.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkomatVerbot der reformatio in peiusVerhältnis zu anderen Normen und Materien VStGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020039.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009