RS Vwgh 1989/10/18 89/02/0039

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs1 lita;
VStG §20;
VStG §51 Abs4;

Rechtssatz

Bei einer Verurteilung nach § 5 Abs 1 StVO in Verbindung mit § 99 Abs 1 lit a StVO ist trotz des Nichtvorliegens einer einschlägigen Strafvormerkung, jedoch bei gegebenen mehreren anderen straßenpolizeilichen Strafvormerkungen, kein Anhaltspunkt für die Anwendung der §§ 20 und 51 Abs 4 VStG zu finden.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkomatVerbot der reformatio in peiusVerhältnis zu anderen Normen und Materien VStG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020039.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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