RS Vwgh 1989/10/18 89/09/0017

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

Dienstrecht - Disziplinarrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §92 Abs1 Z4

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/09/0118 E 12. Oktober 1983 VwSlg 11184 A/1983 RS 5

Stammrechtssatz

Die Disziplinarstrafe der Entlassung ist eine dienstrechtliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, eine zwangsläufige Folgerung aus der Unvereinbarkeit eines Verhaltens mit dem weiteren Verbleib des Beamten im Dienst (hier: Ankauf und Verkauf von militärischen Waffen durch ein Exekutivorgan).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090017.X05

Im RIS seit

10.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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