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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita impl;Rechtssatz
Ausführungen zum Nichtvorliegen eines Wiedereinsetzungsgrundes wegen Versäumung der Einspruchsfrist, wenn innerhalb dieser Frist über den Besch die Untersuchungshaft verhängt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030040.X02Im RIS seit
22.01.2007