RS Vwgh 1989/10/18 89/03/0040

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita impl;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zum Nichtvorliegen eines Wiedereinsetzungsgrundes wegen Versäumung der Einspruchsfrist, wenn innerhalb dieser Frist über den Besch die Untersuchungshaft verhängt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030040.X02

Im RIS seit

22.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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