RS Vwgh 1989/10/18 89/09/0047

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §58 Abs2;
KOVG 1957 §54 Abs1;

Rechtssatz

Um fehlende Gutgläubigkeit annehmen zu können, muss die Behörde feststellen, auf Grund welcher Umstände der Leistungsempfänger Zweifel an der Gebührlichkeit der ihm angewiesenen Rentenbezüge haben musste.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Verschulden und guter Glaube

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090047.X01

Im RIS seit

11.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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