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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Um fehlende Gutgläubigkeit annehmen zu können, muss die Behörde feststellen, auf Grund welcher Umstände der Leistungsempfänger Zweifel an der Gebührlichkeit der ihm angewiesenen Rentenbezüge haben musste.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Verschulden und guter GlaubeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090047.X01Im RIS seit
11.06.2007