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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/14/0008 E 31. Mai 1983 VwSlg 5792 F/1983 RS 1Stammrechtssatz
Die Bewirtung von Geschäftsfreunden führt auch dann zu einem nichtabzugsfähigen Aufwand, wenn hiefür ausschließlich betriebliche Gründe maßgebend sind, weil § 20 Abs 1 Z 3 solche Aufwendungen den nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen gleichgestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130151.X01Im RIS seit
18.10.1989