RS Vwgh 1989/10/18 89/02/0131

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Weder das Ausmaß der Geschwindigkeitsübertretung noch der Umstand, dass sie "erheblich" war, stellt ein wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung des § 20 Abs 2 StVO dar (Hinweis E 24.5.1989, 89/02/0009).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020131.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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