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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §103 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/02/0193 E 26. März 1987 RS 6Stammrechtssatz
Wenn der Zulassungsbesitzer nicht in der Lage ist, die erforderlichen Kontrollen im Hinblick auf Überladungen selbst vorzunehmen, so hätte er andere Personen damit zu beauftragen gehabt; dabei trifft den Zulassungsbesitzer nicht nur die Verpflichtung, sich tauglicher Personen zu bedienen, sondern auch die weitere Verpflichtung, die ausgewählten Personen in ihrer Kontrolltätigkeit zu überwachen.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Verantwortung für Handeln anderer Personen AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020085.X05Im RIS seit
18.10.1989