RS Vwgh 1989/10/18 89/03/0181

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
93 Eisenbahn

Norm

EisbEG 1954 §1;
EisbEG 1954 §2;
EisbEG 1954 §3;
EisenbahnG 1957 §34;
EisenbahnG 1957 §35;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob ein Anspruch auf Rückübereignung besteht oder nicht, kommt es - unbeschadet der Bedeutung des Baugenehmigungsbescheides für die Erlassung des Enteignungsbescheides (Hinweis E VfGH 25.6.1974, VfSlg 7321/1974) -

nicht auf die formelle Identität des ursprünglichen Baugenehmigungsbescheides mit jenem an, der den letztlich verwirklichten Baumaßnahmen zugrundeliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030181.X04

Im RIS seit

30.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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