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20/13 Sonstiges allgemeines PrivatrechtNorm
EisbEG 1954 §1;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, ob ein Anspruch auf Rückübereignung besteht oder nicht, kommt es - unbeschadet der Bedeutung des Baugenehmigungsbescheides für die Erlassung des Enteignungsbescheides (Hinweis E VfGH 25.6.1974, VfSlg 7321/1974) -
nicht auf die formelle Identität des ursprünglichen Baugenehmigungsbescheides mit jenem an, der den letztlich verwirklichten Baumaßnahmen zugrundeliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030181.X04Im RIS seit
30.01.2007