RS Vwgh 1989/10/18 88/13/0198

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1989
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990/6, S 100;

Rechtssatz

Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung kann bei Waren nur ein nachhaltiges Sinken der Anschaffungs- oder Herstellungskosten am Bilanzstichtag gegenüber dem Anschaffungsbzw Herstellungszeitpunkt den Ansatz eines unter den Anschaffungs- und Herstellungskosten liegenden Teilwertes rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130198.X01

Im RIS seit

18.10.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten