Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die angewendeten Vorschriften müssen nicht "verbal" zitiert werden, es genügt die Zitierung der jeweiligen Nummern im BGBl, zumal von dem Besch nicht behauptet wird, dass er dadurch in seinen Verteidigungsrechten beschränkt war.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten VerwaltungsvorschriftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020114.X01Im RIS seit
22.01.2007