RS Vwgh 1989/10/18 88/13/0148

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

GmbHG §82 Abs1;
KStG 1966 §22 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990/7, S 121;

Rechtssatz

Geht der Gewinnverteilungsbeschluss einer GmbH über den in der Handelsbilanz ausgewiesenen Reingewinn hinaus, verstößt er gegen § 82 Abs 1 GmbHG. In einem derartigen Beschluss kann nicht die schlüssige Genehmigung aller für eine derartige Ausschüttung notwendigen Änderungen der Bilanz, die im Gewinnverteilungsbeschluss nicht genannt sind, erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130148.X02

Im RIS seit

05.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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