RS Vwgh 1989/10/18 89/02/0026

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2a lita;

Rechtssatz

Ein Spielraum von 8 cm - 10 cm zwischen den äußersten Begrenzungen des abgestellten Fahrzeuges und eines in einem engen Rechtsbogen vorbeifahrenden Straßenbahnzuges muss noch nicht als ausreichend für ein risikoloses Vorbeifahren angesehen werden (Hinweis E 18.1.1989, 88/03/0011).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020026.X02

Im RIS seit

16.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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