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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2a lita;Rechtssatz
Ein Spielraum von 8 cm - 10 cm zwischen den äußersten Begrenzungen des abgestellten Fahrzeuges und eines in einem engen Rechtsbogen vorbeifahrenden Straßenbahnzuges muss noch nicht als ausreichend für ein risikoloses Vorbeifahren angesehen werden (Hinweis E 18.1.1989, 88/03/0011).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020026.X02Im RIS seit
16.01.2007