RS Vwgh 1989/10/18 89/03/0153

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;

Rechtssatz

Ein Vertreter muss schon im Zeitpunkt seines Handelns zumindest schlüssig zu erkennen geben, dass er als Vertreter einer bestimmten anderen Person tätig wird.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilungnachträgliche Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030153.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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