RS Vwgh 1989/10/18 86/09/0178

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §93 Abs1;

Rechtssatz

Für die Schwere der Dienstpflichtverletzung ist maßgeblich, in welchem objektiven Ausmaß gegen die einem Beamten auferlegten Pflichten verstoßen oder der Dienstbetrieb beeinträchtigt wird (Hinweis E 22.10.1987, 87/09/0208).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986090178.X05

Im RIS seit

20.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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