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L65000 Jagd WildNorm
ABGB §825;Rechtssatz
Die Erhebung von mit der Rechtswirkung nach § 24 Abs 4 Stmk JagdG 1986 verbundenen Einwendungen und die Erstattung eines nach § 25 Abs 5 Stmk JagdG 1986 bei Vorliegen der qualifizierten Mehrheit für den Gemeinderat verbindlichen Pächtervorschlages - soweit er sich im Rahmen des Angemessenen und Üblichen hält - zählen zu den Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung einer Miteigentumsgemeinschaft.
Schlagworte
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung VerpachtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030153.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2010