RS Vwgh 1989/10/18 89/03/0153

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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L65000 Jagd Wild
L65006 Jagd Wild Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §825;
ABGB §833;
JagdG Stmk 1986 §24 Abs4;
JagdG Stmk 1986 §25 Abs5;
JagdRallg;

Rechtssatz

Die Erhebung von mit der Rechtswirkung nach § 24 Abs 4 Stmk JagdG 1986 verbundenen Einwendungen und die Erstattung eines nach § 25 Abs 5 Stmk JagdG 1986 bei Vorliegen der qualifizierten Mehrheit für den Gemeinderat verbindlichen Pächtervorschlages - soweit er sich im Rahmen des Angemessenen und Üblichen hält - zählen zu den Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung einer Miteigentumsgemeinschaft.

Schlagworte

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung Verpachtung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030153.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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