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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2a lita;Rechtssatz
Für die Rechtmäßigkeit der von einem Lenker eines Schienenfahrzeuges veranlassten Entfernung eines Pkws kommt es nur darauf an, ob das Schienenfahrzeug wegen des abgestellten Pkws nicht unbehindert fahren konnte. Eine solche Behinderung liegt bereits dann vor, wenn der Lenker des Schienenfahrzeuges - objektiv gesehen - der Ansicht sein konnte, dass ein risikoloses Vorbeifahren an dem Pkw im Hinblick auf die mögliche Verursachung eines Schadens trotz Verminderung der Geschwindigkeit nicht möglich ist. Es kommt nicht darauf an, dass das Schienenfahrzeug tatsächlich am Vorbeifahren gehindert war (Hinweis E 18.1.1989, 88/03/0011).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020026.X01Im RIS seit
16.01.2007