RS Vwgh 1989/10/18 89/02/0033

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Veröffentlicht am 18.10.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Auf die Bedeutung der im Formular über die klinische Untersuchung hinsichtlich des Grades der Alkoholisierung verwendeten Worte kommt es bei Vorliegen einer trägen Pupillenreaktion nicht entscheidend an.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkoholisierungssymptomeFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020033.X02

Im RIS seit

18.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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