RS Vwgh 1989/10/20 89/17/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
VwGG §62 Abs1;

Rechtssatz

Wurde eine Beschwerde unter Anschluss einer Vollmacht vorgelegt, welche die Zeichnung "Schmittenhöhebahn AG" trägt, so berechtigt diese Vollmacht den Rechtsanwalt zwar, namens dieser juristischen Person, nicht aber in einer Angelegenheit die den Bfr persönlich betrifft, einzuschreiten.

Schlagworte

Vertretungsbefugter juristische Person

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989170187.X02

Im RIS seit

10.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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