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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Wurde eine Beschwerde unter Anschluss einer Vollmacht vorgelegt, welche die Zeichnung "Schmittenhöhebahn AG" trägt, so berechtigt diese Vollmacht den Rechtsanwalt zwar, namens dieser juristischen Person, nicht aber in einer Angelegenheit die den Bfr persönlich betrifft, einzuschreiten.
Schlagworte
Vertretungsbefugter juristische PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989170187.X02Im RIS seit
10.10.2007Zuletzt aktualisiert am
01.09.2009