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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 litc Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2623/79 E 15. Jänner 1980 RS 1Stammrechtssatz
Hatte die Behörde gemäß § 63 Abs 1 VwGG 1965 bestimmte Feststellungen zu treffen und hat sie es unterlassen, die gemäß § 37 AVG 1950 zweckentsprechenden Schritte im Rahmen des Ermittlungsverfahrens vorzunehmen, um die vom VwGH für erforderlich gehaltenen Feststellungen treffen zu können so ist - zumindest dann, wenn die vorzunehmenden Verfahrensschritte nicht schon in dem zuerst ergangenen Erkenntnis des VwGH angeführt worden sind - der angefochtene Ersatzbescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften gemäß § 42 Abs 2 lit c Z 3 VwGG 1965 aufzuheben.
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989080124.X01Im RIS seit
01.06.2007Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009