Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §8;Rechtssatz
Hätte der Besitzer einer Lenkerberechtigung erst durch die Zustellung des die Entziehung der Lenkerberechtigung verfügenden Mandatsbescheides von dem Entziehungsverfahren Kenntnis erlangen sollen, konnte ihn keine Verpflichtung im Sinne des § 8 Abs 1 ZustellG treffen, allfällige frühere Änderungen seiner Abgabestelle der Behörde mitzuteilen. Die Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch war daher gesetzwidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110144.X02Im RIS seit
16.07.2007Zuletzt aktualisiert am
31.05.2012