RS Vwgh 1989/10/24 89/11/0144

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §8;

Rechtssatz

Hätte der Besitzer einer Lenkerberechtigung erst durch die Zustellung des die Entziehung der Lenkerberechtigung verfügenden Mandatsbescheides von dem Entziehungsverfahren Kenntnis erlangen sollen, konnte ihn keine Verpflichtung im Sinne des § 8 Abs 1 ZustellG treffen, allfällige frühere Änderungen seiner Abgabestelle der Behörde mitzuteilen. Die Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch war daher gesetzwidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110144.X02

Im RIS seit

16.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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