Die Kontrollfunktion iSd E VS 28.11.1983, 82/11/0270, VwSlg 11237 A/1983, kommt nicht zum Tragen, wenn die Entziehungsmaßnahme erst mit Rechtskraft des Bescheides beginnen soll.
Schlagworte Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise