RS VwGH Erkenntnis 1989/10/24 88/11/0229

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Veröffentlicht am 24.10.1989
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Rechtssatz

Die Kontrollfunktion iSd E VS 28.11.1983, 82/11/0270, VwSlg 11237 A/1983, kommt nicht zum Tragen, wenn die Entziehungsmaßnahme erst mit Rechtskraft des Bescheides beginnen soll.

Schlagworte
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Im RIS seit
09.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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