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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/11/0105 E 19. Februar 1986 RS 2Stammrechtssatz
Das Wohlverhalten während eines anhängigen Strafverfahrens sowie des Entziehungsverfahrens selbst ist im Hinblick auf die aus dem Wohlverhalten zu ziehenden Schlüsse im allgemeinen von minderem Gewicht als ein Wohlverhalten außerhalb solcher Verfahren und überdies ist beim "Rückfalltäter" hinsichtlich der Annahme der Wiedererlangung der Verkehrszulässigkeit besondere Vorsicht geboten. (Hinweis auf E vom 28.6.1983, 82/11/0125).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110204.X02Im RIS seit
09.02.2007Zuletzt aktualisiert am
17.06.2009