RS Vwgh 1989/10/24 88/11/0204

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Veröffentlicht am 24.10.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/11/0105 E 19. Februar 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Das Wohlverhalten während eines anhängigen Strafverfahrens sowie des Entziehungsverfahrens selbst ist im Hinblick auf die aus dem Wohlverhalten zu ziehenden Schlüsse im allgemeinen von minderem Gewicht als ein Wohlverhalten außerhalb solcher Verfahren und überdies ist beim "Rückfalltäter" hinsichtlich der Annahme der Wiedererlangung der Verkehrszulässigkeit besondere Vorsicht geboten. (Hinweis auf E vom 28.6.1983, 82/11/0125).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110204.X02

Im RIS seit

09.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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