RS Vwgh 1989/10/24 89/11/0144

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Veröffentlicht am 24.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
ZustG §7;

Rechtssatz

Wurde der Mandatsbescheid betreffend die Entziehung der Lenkerberechtigung in der Folge dem Bevollmächtigten des Bfrs antragsgemäß zugesandt, so wurde damit die Frist zur Erhebung der Vorstellung ausgelöst, auch wenn die Behörde in einem Begleitschreiben an den Bevollmächtigten die Auffassung vertreten hat, der Mandatsbescheid sei bereits infolge der seinerzeitigen Hinterlegung ohne vorhergehenden Zustellversuch rechtskräftig geworden.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110144.X01

Im RIS seit

16.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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