RS Vwgh 1989/10/24 88/07/0142

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Veröffentlicht am 24.10.1989
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §13;
FlVfLG Tir 1978 §74 Abs1 lita;

Rechtssatz

Der im Tir FlVfLG gewählten, ausdrücklichen Bezeichnung von Personen, denen im Zusammenlegungsverfahren Parteistellung zukommen soll, kann aber nicht etwa die Bedeutung beigemessen werden, dass solchen Personen die Berechtigung zukäme, auch solche Ansprüche geltend zu machen, die nicht in ihnen zustehenden subjektiven Rechten oder rechtlichen Interessen begründet sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988070142.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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