RS Vwgh 1989/10/24 88/07/0131

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Veröffentlicht am 24.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VStG §1 Abs2;
WRG 1959 §137 Abs1;

Rechtssatz

Erörterung der Frage des im Beschwerdefall anzuwendenen Rechtes (Tatzeit, Zeitpunkt der Erlassung des Straferkenntnisses erster Instanz; Widerruf der Bewilligung gegen die verstoßen wurde).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988070131.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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