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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §1 Abs2;Rechtssatz
Erörterung der Frage des im Beschwerdefall anzuwendenen Rechtes (Tatzeit, Zeitpunkt der Erlassung des Straferkenntnisses erster Instanz; Widerruf der Bewilligung gegen die verstoßen wurde).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988070131.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2012