RS Vwgh 1989/10/24 89/11/0212

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Veröffentlicht am 24.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §19 Abs3;
WehrG 1978 §24 Abs1;
WehrG 1978 §55 Abs1;

Rechtssatz

Ein Ladungsbescheid im Sinne des § 19 Abs 3 AVG liegt auch dann vor, wenn lediglich eine einfache Ladung (ohne Androhung des Eintritts von Rechtsfolgen) ergeht, diese aber mit einer "beiliegenden" Aufforderung zu Stellung verbunden wird. Diesbezüglich liegt ein einheitlicher Verwaltungsakt vor (Hinweis E 24.10.1989, 89/11/0204).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110212.X02

Im RIS seit

20.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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