RS Vwgh 1989/10/24 89/07/0110

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Veröffentlicht am 24.10.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121 Abs1;

Rechtssatz

Gemäß § 121 Abs 1 WRG ist die Übereinstimmung der hergestellten Anlage mit der seinerzeit erteilten Bewilligung zu überprüfen; was im einzelnen wasserrechtlich bewilligt worden ist, kann nur dem Bewilligungsbescheid selbst entnommen werden (Hinweis E 24.9.1956, 0817/53, VwSlg 4152 A/1956).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989070110.X01

Im RIS seit

16.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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