RS Vwgh 1989/10/24 89/05/0137

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Veröffentlicht am 24.10.1989
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L78002 Elektrizität Kärnten
L78102 Starkstromwege Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ElektrizitätsG Krnt 1969 §14 Abs2;
ElektrizitätsG Krnt 1969 §2 Abs1;
VStG §6;

Rechtssatz

Bei vorherzusehender Gefahr des Abrutschens von Erdreich infolge Kabelverlegungen muss vor deren Durchführung um Bewilligung der Sicherungsarbeiten dagegen angesucht werden. Wird dies unterlassen, so kann die Notwendigkeit der vorhersehbaren Arbeiten weder einen Notstand noch einen Putativnotstand begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989050137.X02

Im RIS seit

25.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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