RS Vwgh 1989/10/25 88/03/0180

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Veröffentlicht am 25.10.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs1;
KFG 1967 §134;

Rechtssatz

Zufolge des § 103 Abs 1 KFG kommt dem Zulassungsbesitzer über den Zustand des Fahrzeuges eine nach § 134 KFG verwaltungsstrafrechtlich sanktionierte Überwachungsfunktion zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030180.X01

Im RIS seit

25.10.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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