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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Es ist nicht nur ein minderer Grad des Versehens des Verfahrenshelfers, wenn dieser die Fristeneintragungen einer Kanzleiangestellten, die erst seit rund drei Monaten bei ihm mit dieser Aufgabe betraut ist, - noch dazu in einem Zeitpunkt, wo diese Angestellte durch Verpackungsarbeiten im Zuge der Kanzleiübersiedlung zusätzlich belastet war - nur stichprobenweise kontrolliert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989130178.X01Im RIS seit
27.08.2007