RS Vwgh 1989/10/25 89/13/0178

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Veröffentlicht am 25.10.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht nur ein minderer Grad des Versehens des Verfahrenshelfers, wenn dieser die Fristeneintragungen einer Kanzleiangestellten, die erst seit rund drei Monaten bei ihm mit dieser Aufgabe betraut ist, - noch dazu in einem Zeitpunkt, wo diese Angestellte durch Verpackungsarbeiten im Zuge der Kanzleiübersiedlung zusätzlich belastet war - nur stichprobenweise kontrolliert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989130178.X01

Im RIS seit

27.08.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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